Rahmenbedingungen
An erster Stelle: die Verschwiegenheit!
Laut § 37 Psychologengesetz 2013 bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dadurch ist ein sicherer Rahmen für Ihre Anliegen gewährleistet.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch:
Sie können telefonisch, per SMS oder per Mail mit mir Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Sollte ich telefonisch gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht und ich rufe Sie ehestmöglich zurück.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ich werde Sie über die Rahmenbedingungen informieren und Sie bekommen Raum und Zeit, um mir Ihr Anliegen zu schildern. Gemeinsam werden wir Ihre Erwartungen klären und über mögliche Methoden sowie den möglichen weiteren Ablauf sprechen.
Für das Erstgespräch plane ich 90 Minuten Zeit ein, stelle jedoch nur eine reguläre Einheit in Rechnung. Das Honorar für eine Einheit beträgt € 85,-.
Frequenz und Dauer der Beratung bzw. Behandlung:
Die Häufigkeit der Termine und die Dauer der Beratung bzw. Behandlung werden je nach Fragestellung und abhängig von Ihren Möglichkeiten und Ihren Bedürfnissen individuell vereinbart.
Termine und Absageregelung:
Termine vor Ort in der Praxis finden nach Vereinbarung freitags statt. Nach Vereinbarung sind auch Online-Termine möglich. Online-Termine können von Montag bis Freitag vereinbart werden.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher per Mail, SMS oder telefonisch abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten:
Das Honorar kann nach Erhalt der Honorarnote in bar oder binnen 7 Tagen per Banküberweisung bezahlt werden. Die Honorarnote wird üblicherweise am Ende jeder Einheit ausgehändigt.
Ich bin der Meinung, dass psychologische Therapie für alle Menschen zugänglich sein muss! Es handelt sich um eine Notwendigkeit und nicht um ein Luxusprodukt. Solange die gesetzlichen Sozialversicherungsträger die Kosten nicht vollumfänglich übernehmen, bin ich bereit, bei Bedarf einen sozial verträglichen Tarif anzubieten. Sie können mich gerne darauf ansprechen.
Kostenzuschüsse bzw. -übernahme:
Ein Kostenzuschuss durch gesetzliche Sozialversicherungsträger ist seit 01.01.2024 möglich, sofern es sich um eine Behandlung handelt. Zur Beantragung dieses Zuschusses ist es zwingend erforderlich, dass vor der klinisch-psychologischen Behandlung - oder bis spätestens vor der zweiten Einheit - eine ärztliche Bestätigung bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Psychiatrie über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung eingeholt wird.
Für Studierende stellt die ÖH wieder einen Zuschusstopf für klinisch-psychologische Behandlungen bereit: bis zu 10 Einheiten werden mit jeweils maximal € 55,00 gefördert. Mehr Informationen und den Antrag finden Sie hier.
Für SVS-Versicherte gibt es den "Gesundheitshunderter", mit dem u.a. die persönliche Beratung zur Stärkung der mentalen Gesundheit mit € 100,00 pro Jahr gefördert wird. Mehr Informationen finden Sie hier.
Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, klären Sie bitte unbedingt ab, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung, Beratung und Diagnostik rückerstattet werden.
Kontaktieren Sie mich gerne:
Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.
Adresse
Praxisgemeinschaft "a runde G'schicht"
Angerweg 1
6094 Axams